Der Hund in der Stadt (der Hauptstadt) sorgt immer wieder für Kopfzerbrechen, denn ab heute, 10.02.2015 gelten neue Regeln für Hundehalter. Der Vorschlag für dieses Gesetz kam von Justizsenator Th. Heilmann (CDU).
Die neuen wichtigen Regeln: Für die Hunde gilt auf Gehwegen, laufen an einer Zweimeter-Leine (Leinenzwang) Der Hundehalter muss bei der Gassirunde immer mindestens eine Tüte, besser mehrere, dabei haben.
Der Senat will mit diesem neuen Gesetz das Häufchenproblem in den Griff bekommen. Die Hinterlassenschaften seines Hundes muss der Halter wegräumen, wenn nicht es drohen 35,00 € Bußgeld.
Für die Gassibeutel-Pflicht wird nun auch das Strassenreinigungsgesetz geändert, so dass durch Mitarbeiter der Ordnungsämter kontrolliert werden kann, ob Hundehalter auch Beutel dabei haben. Für diejenigen die keine Tüte haben soll ein Bußgeld eingeführt werden, über die Höhe ist noch nichts bekannt.
Ausgenommen vom neuen Leinenzwang sind Hunde, deren Halter einen Sachkundenachweis vorlegen können, diese dürfen auch weiterhin in der Hauptstadt auf Gehwegen ohne Leine laufen. Für freilaufende Hunde gelten nach wie vor die Tabuzonen Parks, Treppenhäuser, Wohnanlagen, öffentl. Gebäude, sowie Bahn und Busse.
Wie bekommt man einen Sachkundenachweis? Tierhalter die ihr Tier drei Jahre unfallfrei geführt haben und Hundesteuer zahlen, können einen freiwilligen Hundeführerschein (Begleithundeprüfung) ablegen, was bei einem Hundetrainer bzw. Hundeschule möglich ist.
Pro Bezirk werden zusätzlich zwei Kontrolleure für die Einhaltung eingesetzt.
© Simone Warnke Februar 2015
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