Urteile für Tierhalter Teil I

Wer haftet? Wird ein Tierarzt beim Behandeln eines Tieres verletzt, haftet der Halter dafür. (BGH Az.: VI ZR 166/08)

Ein im Frühjahr gekauftes Pferd darf im Sommer zurückgegeben werden, wenn sich herausstellt, dass es unter einer Allergie gegen Sommermücken leidet. Der BGH: Die Vermutung liegt nahe, dass das Pferd schon vor Kauf krank war. (Az. VIII ZR 173/05)

 

Ein Jogger, der sich einem nicht angeleinten Hund nähert, muss langsamer werden. Verlangsamt er nicht und stürzt über den Hund, haftet er bei Schäden mit – Oberlandesgericht Koblenz Az. 5 U 27/03.

Kommt es beim Proberitt eines Pferdes zu einem Sturz, haftet der Verkäufer, auch wenn sich der potenzielle Käufer „freiwillig und mit Einverständnis des Besitzers“ aufs Pferd gesetzt hat. Landgericht Itzehoe (Az. 3 O262/00)

Streichelt man einen angeleinten Hund, muss man damit rechnen, gebissen zu werden – entschied das Oberlandesgericht Celle. Der Besitzer ist nicht zu belangen. (Az. 22 Ss 9/02)

Geht ein Hundebesitzer bei einer Hunde-Massenbeißerei dazwischen und wird dabei verletzt, haften alle Hundehalter zu gleichen Teilen für den Schaden. Landgericht Mainz Az. 3 S 8/04.

Auch für Hundegebell gibt es Schmerzensgeld – nämlich dann, wenn jemand schwer erschrocken deswegen stürzt. Oberlandesgericht Celle Celle (Az. 20 U49/96).

Das Ausführen eines Hundes von Nachbarn aus Gefälligkeit stellt eine in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte Tätigkeit dar. Kommt der Hundesitter durch den Hund zu Schaden, muss die Unfallversicherung für die Verletzungsfolgen aufkommen. Die Haftung des Halters ist ausgeschlossen ist. Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 2 U 213/01).

Sind mehrere Personen Halter eines Pferdes und wird einer von ihnen vom Pferd verletzt, so kann der Verletzte die anderen nicht als Tierhalter für den Schaden haftbar machen. (Oberlandesgerichts Köln Az. 19 U118/98)

Die Züchterin einer Rassehundedame verklagte den Besitzer des Dorfhundes, der ihre Prachtdame geschwängert hatte und wollte Schadenersatz. Sie hatte den Akt beobachtet, konnte die Tiere jedoch nicht trennen. Urteil: Klage abgewiesen, die Züchterin habe nicht genügend aufgepasst. Landgericht Lüneburg (Az.: 30 340/91).

Die Besitzerin eines Hundes, die ihr Tier bei starker Hitze in einem Fahrzeug eingeschlossenen hat, muss die Personal- und Sachkosten der Polizei für die Befreiung des Hundes tragen. Die Beamten hatten die Seitenscheibe des Fahrzeugs mit einem Beil eingeschlagen und erhoben dafür eine Gebühr von 83 Euro – rechtens, so das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 12 A 10619/05).

Springt ein Passant, der zur U-Bahn rennt, aus Angst vor zwei freilaufenden Hunden, die Jagd auf ihn machten, auf das Dach eines parkenden Autos, muss der Hundebesitzer für den Schaden aufkommen. Amtsgericht Frankfurt/ Main (Az. 32 C 2314/99-48).

Ein Tierhalter, der seinen Hund frei laufen lässt, hat auch für Schäden einzustehen, die dadurch verursacht werden, dass sich jemand von diesem Tier bedroht fühlt, wegläuft und hierdurch einen Schaden verursacht. Amtsgericht Frankfurt (Az.: 32 C 2314/99-48).

In Haus und Wohnung

Zwischen 22 und 7 Uhr darf kein Hundegebell die Ruhe stören. Auch Hähne dürfen nicht krähen (Amtsgericht Zeven, Az.3 C 216/00).

Nachbars Katze muss man ab und an auf dem eigenen Grund dulden. Wird es zum Dauerzustand, kann verlangt werden, dass das Tier ferngehalten wird (Landgericht Hildesheim, Az. 1 S 48/03).

Leckt die Pumpe eines Aquariums über längere Zeit, zahlt nicht die Privathaftpflichtversicherung. Hier haftet der Aquariumsbesitzer selbst (Amtsgericht Mainz, Az. 82 C 296/98).

Ein Vermieter darf seinem Mieter nicht kündigen, weil er eine Katzenklappe eingebaut hat. Der Mieter muss jedoch für die beschädigte Tür Schadenersatz leisten. (Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Az. C 619/03)

Haltung von Kampfhunden kann vom Vermieter auch dann untersagt werden, wenn im Haus sonst Hundehaltung erlaubt ist. Das Amtsgericht Kassel verwies auf besondere Gefährlichkeit – auch, wenn die Tiere bislang unauffällig waren. (Az. 452 C 2190/01).

Ein grundsätzliches Haustierverbot in Mietwohnungen ist unzulässig. Die Haltung von Vögeln, Hamstern und anderen Kleintieren darf nicht untersagt werden. BGH (Az. VIII ZR 10/92).

Lösen Ratten als Haustiere bei den Nachbarn Ekel-Gefühle aus, dürfen sie verboten werden. (Landgericht Essen Az. 1 S 497/90).

Verunreinigt der Hund das Treppenhaus und kommt es deshalb zu Geruchsbelästigungen, ist eine Mietminderung bis zu 20 % möglich. Amtsgericht Münster (Az. 8 C 748/94).

Eine Eigentümergemeinschaft kann per Mehrheitsbeschluss das Anleinen der Haustiere fordern. Landgericht München (Az.: 1 T 1633/04).

Wird Tierhaltung im Mietvertrag nicht erwähnt, wird unterschiedlich geurteilt. Das Oberlandesgericht Hamm fordert, den Vermieter um Erlaubnis bitten. Für die Verweigerung braucht er aber stichhaltige Gründe (Az. WM 81,53). Gefährliche, giftige Tiere, Insekten oder Spinnen müssen nicht toleriert werden.

Vermieter müssen ihre Mieter vor streunenden Katzen schützen, sofern es regelmäßig zu nicht hinnehmbaren Belästigungen kommt. (AG Eckernförde, Az. 6 C 322/00)

Ein am Gartenzaun vorbeilaufender Fußgänger muss dort mit bellenden Hunden rechnen. Mit dem Argument, man sei von einem dort bellenden Hund so erschreckt worden, dass man gestürzt sei, lässt sich kein Schmerzensgeld rechtfertigen. (Landgericht Ansbach, Az.: 1 S 98/92).

Spricht sich eine Eigentümerversammlung für die Begrenzung der Tierhaltung auf nur eine Katze oder einen Hund aus, gilt dies auch für Rudeltiere, die dann aus Gründen der artgerechten Haltung eventuell weggeben werden müssen (Oberlandesgericht Celle, Az. 4 W 15/03).

Teil II folgt in Kurze.

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