Drohgebärden, Anspringen oder Beißen gehören zum natürlicherweise vorkommenden Verhalten eines Tieres und dienen ursprünglich dem Spiel, Beutefang, Rangkämpfen oder der Verteidigung. Hat ein Hund ohne ersichtlichen Grund andere Tiere oder Menschen bedroht oder verletzt, kann die Ursache dafür in einer grundsätzlichen Verhaltensstörung des Tieres oder dem Fehlverhalten
der Beteiligten liegen. In diesem Fall muss der Hund in der Regel innerhalb von drei Tagen dem Amtstierarzt vorgestellt werden. Der Amtstierarzt entscheidet nach Prüfung der Umstände über ggf. einzuleitende Maßnahmen.
Gefährliche Hunde
Hunde folgender Rassen oder Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sind aufgrund rassespezifischer Merkmale oder Abstammung im Sinne des Hundegesetzes gefährlich:
1. Pibull 2. American Staffordshire-Terrier 3. Bullterrier 4. Tosa Inu
Wer einen solchen Hund hält, muss dies bei der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht unverzüglich anzeigen und erhält dann bis zur vollständigen Anmeldung eine Anmeldebescheinigung. Die Anmeldegebühr kostet 31,00 Euro. Innerhalb von 8 Wochen muss ein Führungszeugnis, eine Haftpflichtversicherung, eine Chip-Kennzeichnung und ein Sachkundenachweis, der die Befähigung zum Halten und Führen eines solchen Hundes bescheinigt, vorgelegt werden. Im Alter von 15 Monaten ist ein Wesenstest von einem behördlich anerkannten Sachverständigen beizubringen. Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, wird eine sog. „grüne Plakette“ gegen eine Gebühr von 52,00 Euro erteilt.
Ab dem siebenten Lebensmonat sind sog. gefährliche Hunde außerhalb eines eingefriedeten Besitztums stets mit einem Maulkorb und an der Leine zu führen. Die Leinenpflicht gilt nicht in den Hundeauslaufgebieten, die Maulkorbpflicht bleibt jedoch bestehen.
Folgende Rassen sind nicht anmeldepflichtig, müssen aber ebenfalls ab dem siebenten Lebensjahr einen Maulkorb tragen:
5. Bullmastiff 6. Dogo Argentino 7. Fila Brasileiro 8. Mastin Espanol 9. Mastino Napoletano 10. Mastiff
Was muss ich beachten / mitbringen?
Ist den Beteiligten eine Vorladung zugegangen, muss der beigefügte Anhörungsbogen mit einer detaillierten Schilderung des Vorfalls ausgefüllt werden, ggf. sind Zeugen zu benennen.
Bei Vorstellung des Hundes ist der Impfausweis vorzulegen.
Sonstiges
Verwaltungsgebühr von 11,00 EUR.
Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Soziales und Gesundheit – Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
Quelle: http://berlin.de…
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