Rentner von der Hundesteuer befreien, wäre schon eine gute Sache. Nicht nur Rentner sollen davon profitieren, es sollen auch diejenigen entlastet werde die Transferleistungen beziehen, wie Sozialhilfeempfänger, Grundsicherungsbezieher und andere Leistungsbezüge.
In Berlin leben mehr als 100.000 Hundehalter. Ein Großteil sind Rentner oder Sozialhilfe- empfänger. Gerade für diese Menschen ist ein Hund oder anderes Haustier ein wichtiger Lebensbegleiter, auf den nicht verzichtet werden möchte. Finanzielle Erleichterung plant nun Rot-Rot-Grün. Wenn das jetzt wirklich so kommt, wie angekündigt, wurde wäre es für viele Menschen eine tolle Sache.
Man sollte sich auch vor Augen halten, dass in diesem Jahr (Sept. 2021) Super-Wahljahr ist und alle Parteien um die Stimmen der Wähler buhlen. Versprechen kann man vieles, denn „vor der Wahl ist nicht nach der Wahl“. Viele hätten durchaus weniger Sorgen sich nicht mit Leistung von der Hundesteuer herum schlagen zu müssen. Diese Steuerabgabe wird meist vom Mund abgespart, aber nicht nur von den sozial Schwächsten der Gesellschaft. Viele Geringverdiener ringen ebenfalls mit dieser Abgabe.
Die Befreiung von der Hundesteuer soll ausschließlich für einen Hund gelten, für weitere Hunde, müsste dann wieder Hundesteuer gezahlt werden. Der Grund für die Steuererleichterung ist, dass die Vereinsamung von Menschen in den Großstädten immer mehr wächst. Die Anschaffung eines Hundes soll nicht an den Kosten der Hundesteuer scheitern.
Wie sieht es mit den Tierheimhunden aus?
Hunde aus den Tierheim bleiben länger von der Hundesteuer befreit. Wer sich ein Tier aus dem Tierheim holt und von er angedachten Regelung Gebrauch machen möchte, kann einen Antrag stellen. Die Steuerbefreiung würde dann ab Antragstellung gelten. Sobald die Transferleistungen nicht mehr in Anspruch genommen werden oder keine Rente mehr bezogen wird, endet die Steuerbefreiung. Anderenfalls gilt die Befreiung bis spätestens mit Ablauf eines jeden Kalenderjahres und muss erneut beantragt werden.
Im Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün heißt es weiter, dass auch andere Tierfreunde eine Entlastung erfahren sollen. Wer sich einen treuen Freund aus dem Tierheim holt, für den soll künftig die Hundesteuerfreiheit verlängert werden. Wer einen Hund aus dem Tierheim holt, soll dann fünf Jahre keine Hundesteuer abführen müssen. Die Regelung soll für jeden gelten und auch nicht vom jeweiligen Einkommen abhängig gemacht werden. Jetzt ist die Hundesteuer für ein Jahr befreit. Allerdings geben Tierheime Tiere auch nicht kostenfrei ab und von diesen Kosten wird man wieder nicht befreit.
Wie das künftig finanziert werden soll?
Dem Land Berlin geht mit die geplanten Regelung viel Geld verloren. Im Jahr 2018 wurden 11,7 Millionen Euro über die Hundesteuer vom Land Berlin eingenommen. Man kann leider nicht genau beziffern welchen Anteil von sozial Schwachen an den Fiskus geflossen sind.
Hundesteuer für den ersten Hund und weitere …
Der erste Hund kostet jährlich 120,00 € in Berlin, andere Kommunen und Länder haben andere Steuersätze. Für jeden weiteren Hund muss 180,00 € abgeführt werden. Da es bei dem Entwurf ja um nur einen Hund geht, reden wir hier über eine Ersparnis von monatlich 10 Euro und genau betrachtet wären es keine Reichtümer, die man da einsparen würde. Für manche Menschen sind 10 Euro aber schon viel Geld und deutlich spürbar. Monatlich zur Seite gelegt, wäre dann für den Notfall ein Polster vorhanden wie z. B. Für Tierarztkosten.
Generell befreit sind von der Hundesteuer Blinden-, Polizei-, Sanitäts- und Rettungshunde, Hunden bei gewerbsmäßigen Züchtern, Hunde in Tiergeschäften oder solche die im Tierheim, Tierasyl oder ähnlichen Tierschutzeinrichtungen leben.
In Berlin stieg die Zahl der steuerlich angemeldeten Hunde etwas angestiegen. 2019 insgesamt haben 104.723 Personen ihren Hund gemeldet und zahlten ans Finanzamt, im Vorjahr waren es um die 2000 weniger.
Kritik kommt von der FDP am „eine Aufteilung nach verschiedenen Gruppen“ bei der Entlastung. Die Hundesteuer sollte komplett abgeschafft werden, da der bürokratische Aufwand nicht im Verhältnis zum Ertrag stehen würde. Eine komplette Abschaffung dieser nicht zweckgebundenen Steuer wäre sinnvoll und alle Hundehalter hätten etwas davon.
Warten und sehen in wie fern dieser Gesetzesentwurf umgesetzt wird oder ob das nur ein leeres Wahlversprechen ist. Aber selbst wenn man es tatsächlich auf die eine oder andere Weise umsetzen möchte, muss man es im Abgeordnetenhaus erst noch durch bekommen. Allein davon sollte man sich bei der kommenden Wahl also nicht unbedingt leiten lassen.
Quelle: RBB