Am 01. Juli 2010 ist in Dänemark ein neues Hundegesetz in kraftgetreten
13 Hunderassen und Vermischungen mit diesen Rassen sind verboten.
Hier die verbotenen Hunde
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Amerikanisch Bulldog
- Boerboel
- Kangal
- Centralasiatisch Ovtcharka
- Kaukasisch Ovtcharka
- Südrussisch Ovtcharka
- Tornjak
- Sarplaninac
- Pitbull Terrier
- Tosa Inu
- Amerikanisch Staffordshire Terrier
Leinen- und Maulkorbpflicht
In Verbindung mit dem Verbot dieser 13 Rassen gibt es eine Übergangsregelung. Diese Übergangsregelung bezieht sich jedoch nicht auf Pittbull Terrier und Tosa Inu, da diese Rassen bereits vor dem 1. Juli 2010 verboten waren.
Laut dieser Übergangsregelung können Personen, die vor dem 17. März 2010 im Besitz eines Hundes einer verbotenen Rasse sind, diesen Hund behalten, wenn die folgenden Bedingungen beachtet werden:
Wenn der Hund auf öffentlichen Wegen spazieren geführt wird, ist ihm ein sicher verschlossener Maulkorb anzulegen. Er ist immer an einer festen Leine zu führen. Die Leine darf nicht länger als 2 Meter sein. Roll- oder Automatikleinen sind nicht gestattet. Ausnahmen: In Hundeauslaufgebieten und Hundewäldern dürfen die Hunde ohne Leine geführt werden, allerdings gelten in vielen kleineren Wäldern eigene Regelungen. Für die Hunde herrscht jedoch trotzdem zu jeder Zeit Maulkorbpflicht.
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